Psychotherapeutische Privatpraxis
Verhaltenstherapie in Gießen

Leistungen

  • Einzeltherapie
  • Gruppentherapie
  • ab Herbst 2026 voraussichtlich Psy-RENA-Gruppen


Kosten

Privat Versicherte

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Die Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung über die Bedingungen der Kostenübernahme.


Beihilfeberechtigte

Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der GOP. Die Erstattungsfähigkeit richtet sich nach den jeweiligen Beihilfevorschriften.


Selbstzahlende

Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch als Selbstzahlerin oder Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Die tatsächliche Höhe des Honorars richtet sich nach Art, Umfang und Aufwand der jeweiligen Leistung.
Gerne informiere ich Sie vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlich entstehenden Kosten.


Gesetzlich Versicherte – Kostenerstattungsverfahren

In bestimmten Fällen kann eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V) von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Voraussetzung ist in der Regel, dass eine zeitnahe Behandlung über Vertragspsychotherapeut:innen nicht verfügbar ist und die Krankenkasse einem entsprechenden Antrag zustimmt.
Gerne informiere ich Sie in einem Erstgespräch über die Voraussetzungen und den Ablauf des Verfahrens. Die Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft jedoch ausschließlich die jeweilige Krankenkasse.


Rentenversicherte

Die Kosten für die Teilnahme an einer Psy-RENA-Gruppe (Psychosomatische Reha-Nachsorge) werden in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Voraussetzung ist eine entsprechende Empfehlung im Entlassungsbericht der Rehabilitationsklinik sowie die Bewilligung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger.

Für die Teilnehmenden entstehen bei bewilligter Nachsorge in der Regel keine Kosten. 


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